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Das
Banat – (k)eine „Strafkolonie“ Maria
Theresias?
Hans
Dama
Die
Behauptung, das Banat sei im 18. Jahrhundert in eine Strafkolonie Maria
Theresias
umgewandelt worden, ist kürzlich - allerdings
ohne Quellenhinweis - von Peter Wassertheurer zum Ausdruck gebracht worden:
„[…]
Seit 1766 arbeitete im Banat eine eigene Impopulations-Kommission, um
die Ansiedlung zwischen der Wiener Hofkammer und den verantwortlichen
Stellen im Banat besser zu koordinieren. Maria Theresia ließ aber
den[!] Banat in eine Strafkolonie für Rebellen, Kriegsgefangene, Dirnen
und Schwerverbrecher umwandeln. 1778 gab die Wiener Hofkammer den Banat
wieder an die Ungarische Hofkammer zurück […]“ (1)
Gemeint
sind die in die Historiographie unter dem Stichwort „Wasserschub“ eingegangenen
Bemühungen des Wiener Hofes während der Regierungszeit Maria
Theresias, unliebsame Personen aus der Reichshauptstadt und Umgebung
ins damalige unwirtliche, von Sumpffieber und anderen Krankheiten geplagte
Banat abzuschieben.
Zum
Thema „Wasserschub“ sind vor allem in letzter Zeit einige
Arbeiten veröffentlicht worden(2). Allerdings
wird von Stephan Steiner(3) richtig festgehalten,
dass die diesbezüglichen
Staatsratsakten in den letzten Kriegstagen 1945 fast vollständig
verloren gegangen seien, so dass im wesentlichen, wenn auch mit einigem
Vorbehalt hinsichtlich
der
deutschnationalen Perspektive, Schünemanns Arbeiten(4) als
wertvolle Quelle dienlich erscheinen. Gleichzeitig weist Steiner darauf
hin,
dass Schünemann jedoch Faszikel Nr. 172 (Banater Akten im HKA)
mit einer beachtlichen Zahl von Schreiben bezüglich Wasserschub
nicht bekannt bzw. berücksichtigt wurden, auf die Steiner in seiner
zitierten Arbeit näher eingeht.(5)
Mit der
Deportationspolitik wurde einerseits eine Abschreckungspolitik betrieben – das damalige Banat war eine vom Sumpffieber geplagte
Region und daher im gesamten Kaiserreich „gefürchtet“ –,
andererseits sollten die sogenannten schädlichen Elemente aus den
Reihen der Bevölkerung dem eigenen Staat durch Verlagerung von Arbeitskräften
in die neue Provinz, dem Banat, zugute kommen.
Dass
aber die Besiedlung eines bevölkerungsarmen Raumes mit dubiosen
Personen zwecks Entwicklung der daraus zu entwachsenden bodenständigen
Bevölkerung gar nicht möglich sein konnte, ist die als Wiener
oder Temeswarer Wasserschub in die Geschichte eingegangene, unter Karl
VI. eingeleitete und von Maria Theresia forcierte Deportationsaktion, die
unter der Erzherzogin von Österreich und Königin von Ungarn und
Böhmen zum System geworden war.
Die
Deportation der Hauensteiner und die aus religionspolitischen Gründen
aus Österreich nach Siebenbürgen abgeschobenen Protestanten
sind zwei weitere Beispiele für gescheiterte Unternehmungen in
der habsburgischen Bevölkerungspolitik im 18. Jahrhundert, denn
keine dieser drei Deportationsunternehmungen konnte sein Ziel – als
abschreckende Wirkung – erreichen(6).
Kaiser
Joseph II. setzte als Anhänger der Aufklärung und somit
als Vorkämpfer der Gleichberechtigung und gleicher Behandlung
aller Länder und Gebiete der Monarchie dieser Deportationspolitik
ein Ende; aus ungarischer Sicht wandte man sich ja von Anbeginn scharf
gegen diese
Art von Deportationen, und es ist das Verdienst des „Einrichtungswerkes“ des
Kardinals Kollonich, dass es energisch gegen jede Deportationspolitik
Stellung nimmt(7):
„
Nun ist allein zu erwägen, auf was für Art und Weise die Populierung
in Hungarn zu bewerkstelligen wäre, wohin dieses praevie anzumerken,
dass zwar ansonsten in denen Historien zweierlei Art der Populierung
befunden werden, nämlich per colonias mit gewaltsamer Uebersetzung
des Ueberfluss oder schädlichen Pövels und Auswurfs aus anderen
eigentümlichen
Ländern und Städten, auch feindlichen Untertanen und Einwohner,
oder durch öffentliche Einlad- und willkürliche Einvernehmung
fremder Völker; zumal aber der erste Modus sehr hart und gefährlich
darum einzuführen ist: teils als violentus und contrarius naturae,
nach welcher cuique patria sua dulcissimum est solum, weswegen solcher
in denen insulis remotioribus, wo das übergeführte Volk
keine Hoffnung zu entfliehen übrig hat, meistens praescindieret
worden; teils weilen dergleichen zusammengeglaubter Dross, der allein
dem Müssiggang
und Lastern ergeben ist, einem Land mehr Schad- als Nutzen bringen
würde
[…](8)“
Im Zuge
des Temeswarer Wasserschubs wurden aus der Reichshauptstadt Wien sowie
aus deren näheren und ferneren Umgebung unerwünschte Personen
in das damalige Temeswarer Banat verbannt.
Über 17 Jahre wurden in periodischen Abständen diese Transporte regelmäßig
zwischen 1752 und Mai 1768 mit Ausnahme der Kriegsjahre 1758-1760 zweimal
jährlich – im Frühjahr und im Herbst – durchgeführt:
Die für den Schub in Frage kommenden Personen wurden in Wien gesammelt
und auf dem Wasserweg (Wasserschub) Donau abwärts nach Temeswar ins
Banat gebracht.
Folgende
Zahlen veranschaulichen die Deportationsbewegungen(9):
1752 –1757: 709 Personen / Dez. 1758: 284 Personen / Aug. 1759: 64
Personen / April 1760: 263 Personen / Mai 1761: 107 Personen / Okt. 1761:
107 Personen / Mai 1762: 113 Personen / Nov. 1762: 135 Personen / Mai 1763:
158 Personen / Okt. 1763: 77 Personen / Mai 1764: 117 Personen / Okt. 1764:
78 Personen / Mai 1765: 175 Personen / Okt. 1765: 100 Personen / Mai 1766:
161 Personen / Nov. 1766: 134 Personen / Mai 1767: 136 Personen / Okt.
1767: 120 Personen / Mai 1768: 122 Personen
Nun
erhebt sich die Frage, ob diese 3130 Schubleute im Rahmen des Zweiten
Schwabenzuges
(1763-1773), im Zuge dessen zirka 42.000 Seelen freiwilliger
Auswanderer ins Banat gelangten, als tatsächlicher Bevölkerungszuwachs
zu werten sind, was von den meisten Historikern angezweifelt wird(10).
Der Schub sollte eigentlich auch dem Bevölkerungszuwachs im Banat
dienlich sein, doch man kümmerte sich kaum um das Schicksal dieser
Art von Deportierten, nachdem diese im Banat eingelangt waren.
Seitens der Temeswarer Landesadministration und ihrer vorgesetzten Behörde,
der Ministerialbanco-hofdeputation in Wien, wurden die Schubleute als unerwünschte
Belastung eingestuft, die dem Banco durch Zuteilung von Kleidern, Unterkunftsbeschaffung
usw. nur Auslagen verursacht hatten.
Bei der am 3. Dezember 1762 im Beisein der Königin Maria Theresia
und des Kronprinzen Joseph II. entscheidenden Beratung des Staatsrates über
die das Banat betreffenden Impopulationspläne haben alle interessierten
Behörden – die Temeswarer Landesadministration, die Bancodeputation,
die Hofkammer und die illyrische Hofdeputation – mit Entschiedenheit
gegen diese Art der Bevölkerungspläne (mittels Wasserschub) Stellung
genommen.
Staatsrat Freiherr Egid von Borié vertrat die Meinung, dass die
Schubleute als kostenloses Material für die Sumpftrockenlegungsarbeiten
im Banat zur Verfügung stünden, wenn man diesen Leuten zu ihrer
Verbesserung verholfen hätte: „Diese Ordnung aber hätte
darin zu bestehen, dass die Sträflinge so lang in dem dasigen Arbeitshaus
behalten würden, bis sie sich zur wahren Besserung anlassen, anstatt
dass dermalen die liederliche Dirnen in dem Banat freigelassen werden und
denen Raitzen zum Handel ihrer Leiber dienen(11).“
Dieser Standpunkt wurde von der Königin gebilligt und schloss somit
die Weiterführung des Wasserschubs ein(12).
Nach langer Passivität hatte im Frühjahr 1763 der Temeswarer
Administrationspräsident dem Wiener Hof eine Liste mit den im Banat
ansässig gewordenen Katholiken vorgelegt; wohl lag es in seiner Absicht,
die Weiterführung des Wasserschubs als überflüssig zu betrachten,
weil ja gemäß seiner Auflistung bereits 32.981 Katholiken angesiedelt
worden waren.
Borié interpretierte dies jedoch anders und fasste es als Beweis
auf, wie viele Seelen noch in diesem großen, dünn besiedelten
Land Aufnahme fänden.
Außerdem vertrat er die Meinung, dass man zwecks Familiengründungen
auch mehr Frauen ins Banat schaffen sollte, denn der Populationstabelle
zufolge war das männliche Geschlecht stärker vertreten als das
weibliche: Knaben von 1-8 Jahren 4211 und von 8-20 Jahren 3348: zusammen
also 7559, während Mädchen von 1-8 Jahren 3918 und von 8-20 Jahren
2925: insgesamt also 6841, was eine Differenz von 715 zugunsten der männlichen
Jugend ergab(13).
Für Temeswar und die Vorstädte weisen jedoch die Bevölkerungswachstumszahlen
nahezu ausgeglichene Zahlen auf: 1194 Männer vs. 1122 Frauen, wobei
noch zu berücksichtigen ist, dass in der Beamtenstadt Temeswar der
männliche Bevölkerungsanteil überwiegt.
Daraus schlussfolgert Borié, dass „somit der Bedacht dahin
zu nehmen sein will, dass mehrere Weibsleute nach diesem Land verschafft
werden. So damit geschehen kann, wann die in hiesiger Stadt befindliche
linderliche Weibspersonen in grösserer Menge dahin verschafft und
daselbsten zur Population nützlich angewendet werden(14)“.
Es lag auf der Hand, dass die Monarchin und der Staatsrat dem Vorschlag
Borié folgten, und so erging die entsprechende Weisung an die Bancodeputation
zur Fortsetzung des Wasserschubs(15).
Die einzelnen Regierungen der deutschen Erbländer waren von dieser
Maßnahme begeistert, denn auf diese Art konnten sie sich ohne finanziellen
Aufwand für Zucht- und Arbeitshäuser zweifelhafter Personen entledigen.
Der Wasserschub sollte gar auf ganz Ungarn ausgeweitet werden.
Bisher hatte der Wasserschub nur Landeskinder transportiert, doch dem Hofdekret
vom 18. August 1764 zufolge sollte er auch auf ausländische Vagabunden
angewandt werden, die früher ins Militär gesteckt oder, bei Untauglichkeit,
in ihr Heimatland zurückgesandt worden waren.
Die Niederösterreichische Regierung ließ am 5. September 1764
verlauten, dass ihr Arbeitshaus für die Aufnahme der betroffenen Landeskinder
nicht ausreichend sei und demzufolge lediglich die Verschickung nach Ungarn
in Frage käme(16).
Über die mögliche Verwendung dieser Personen auf den Kameralgütern
befragt, reagierte die Ungarische Hofkammer in Pressburg am 12. November
und am 10. Dezember 1764 mit einer scharfen Ablehnung und hat somit dieses
Vorhaben a priori unterbunden, so dass der Wasserschub auf das Banat (als
Kronland der Habsburger) beschränkt bleiben musste. Vereinzelt gelang
es Einzelpersonen des Wasserschubs durch Flucht in Pressburg oder Pest
sich dem Weitertransport ins Banat zu entziehen.
Mit dem Wasserschub als „Transportmittel“ wurden „unliebsame
Elemente“ ins Banat transportiert, doch diesem nicht eigen waren
die für den Festungsbau in Temeswar bestimmten Militärpersonen,
die der Einfachheit halber per Wasserschub befördert wurden: 1762
arbeiteten lediglich 52 Militärdelinquenten in der Festung Temeswar(17).
Auch die Insassen des Temeswarer Zuchthauses gehörten nicht zu den
Schubleuten, weil sie vor Ort regelrecht zu abzubüßenden Freiheitsstrafen
verurteilt worden waren.
Die aus Wien ins Banat beförderten Schubleute unterscheiden sich von
den obgenannten Gruppen dadurch, dass sie kein tatsächliches Verbrechen
begangen hatten, welches in einem regelrechten Strafprozess abgeurteilt
werden konnte: Es handelt sich bei diesen Schubleuten lediglich um Präventivmaßnahmen
zwecks Verbannung unliebsamer „Elemente“ aus der Reichshauptstadt
Wien und Umgebung (NÖ); Personen, die vor allem einen negativen moralischen
Einfluss auf ihre Mitmenschen hätten ausüben können, wobei
nicht unbedingt ein bestimmtes Delikt verzeichnet werden musste: Eine Beanstandung
bzw. eine auffällige Lebensführung hatte schon genügt, um
zum Schübler degradiert zu werden; eines Prozesses bedurfte es nicht.
Diese aus der Bequemlichkeit der Justiz entstandene Unzulänglichkeit
wurde später selbst von Kaiser Joseph II. angeprangert, denn für
diese Vorgangsweise war allein seine Mutter, Königin Maria Theresia,
verantwortlich.
Selbst als der aufgeklärte Monarch Kaiser Joseph II. – nach
dem Tode seines Vaters, des Kaisers Franz Stephan von Lothringen, zum Kaiser
gewählt und seit 1765 von seiner Mutter Maria Theresia als Mitregent
in den habsburgischen Erbländern herangezogen –, die Ungerechtigkeit
und Grausamkeit des Wasserschubs als Teil des Regierungssystems überzeugend
dargelegt und alle wichtigen Staatsmänner der Monarchie seinen Standpunkt
geteilt hatten, versuchte die allgemein als fürsorglich angesehene
Landesmutter Maria Theresia, den Wasserschub immer noch zu verteidigen.
Ihre Haltung muss in der allgemeinen Einstellung des theresianischen Strafrechts,
wie sie auch im Codex Theresianus zum Ausdruck kommt, gedeutet werden:
Das Abschreckungsprinzip galt als oberstes Gebot, denn vordergründig
stand nicht das Verbrechen und dessen Sühne an sich, sondern die Furcht
vor Strafen in den Reihen der Volksmassen zu verbreiten. Und dies verfolgte
auch die Wasserschub-Politik.
Beträchtlich war die Zahl niederösterreichischer Bauern, die
aus verschiedenen Gründen mit der Obrigkeit in Konflikt geraten waren;
man bedenke, dass um die Mitte des 18. Jahrhunderts auch in Österreich
noch die patrimoniale Gerichtsbarkeit – also diese den Grundherren
oblag – und der Staat ermöglichte es in den meisten Ländern,
den Strafvollzug an den vom grundherrlichen Gericht Verurteilten (d. s.
Bauern) auf die öffentliche Hand zu übertragen, die da waren:
Aufnahme in die staatlichen Arbeitshäuser, Übernahme zum Militär
und eben in den Wasserschub. Dass der Willkür der grundherrlichen
Gerichte, die ja gleichzeitig als Richter und Partei fungierten, Tür
und Tor geöffnet waren, liegt auf der Hand. Erdreistete sich ein Bauer,
auf seine Rechte zu pochen, wurde er kurzerhand „wegen Ungehorsams“ dem
Wasserschub einverleibt. Auch Robotverweigerung und Wildschießen – das
herrschaftliche Wild fügte den Kulturen der österreichischen
Bauern beträchtliche Schäden zu, so dass diese oft zur Selbsthilfe
genötigt waren – gaben Anlass zur Abschiebung per Wasserschub.
Auch die Königin Maria Theresia – sie liebte die Jagd –,
war gegen die Wilddieberei, während Kaiser Joseph II. diese verabscheute
und justament seinen Anteil am Reiherjagdgebiet in Laxenburg den Bauern
zur freien Nutzung überließ.
Zur zweiten Gruppe der Abgeschobenen, denen aus heutiger Sicht nicht unbedingt
eine ehrlose Gesinnung anhaftete, gehörten Schmuggler (vor allem von
Tabakwaren), die als notwendige Folge des damaligen zwingenden Wirtschaftssystems
(radikales Einfuhrverbot und enorme Binnenzölle) anzusehen ist.
Wenn heute jemand Pech hat und eine Stange Zigaretten oder paar Flaschen
Alkoholika unerlaubt und auf normalem Reiseweg illegal über die Grenze
zu schaffen versucht, wird er keinesfalls(!) in ein Straflager gesteckt.
Und so kann man es den Menschen in jenen Regionen der damaligen Monarchie,
die wirtschaftlich zurückgeblieben waren, nicht verdenken, dass auch
sie etwas vom damaligen „Wohlstandskuchen“ kosten wollten.
Sie als „Verbrecher“ zu deportieren, erscheint dem heutigen
Bürger gelinde gesagt überspannt.
Andere Gruppen fielen „Elemente“ zu, die wegen Raufhandels
oder Widerstand gegen die Staatsgewalt dem Wasserschub zugeteilt wurden.
Dazu kamen Bettler, Landstreicher, Vagabunden, auch Ausländer, die
nach wiederholtem Abschieben in ihre Heimat, den Weg zurück nach Wien
gefunden hatten.
Jeder diesbezügliche Kommentar – aus heutiger Sicht – erübrigt
sich wohl!
Unter den Wasserschüblerinnen bildeten die in Wien als „liederliche
Frauenspersonen“ oder „wegen verdächtiger Betretung bei
einer Mannsperson“ bzw. „auf einer Soldatenwachtstube“ Aufgegriffenen
die überwiegende Mehrheit.
Doch in der Rechtsanschauung des 18. Jahrhunderts waren solche „Vergehen“ nicht
als Kriminalstrafe im eigentlichen Sinne des Wortes zu werten: Es gab also
in dieser Hinsicht keinerlei Verurteilungen.
Eigentlich sollten diese Vergehen mit der Einweisung in örtliche oder
regionale Zucht- und Arbeitshäuser geahndet werden; diese Stätten
fehlten im 18. Jahrhundert jedoch weitgehend, so dass man die Delinquenten
einfach dem Wasserschub übertrug. Gleichsam sollten sie in Gebiete
mit niedrigen Lebensmittelpreisen verlegt werden, wo sie zur Steigerung
der Agrarproduktion sinnvoll eingesetzt werden könnten. So entschloss
man sich am Wiener Hof Maria Theresias für das Banat. Überdies
hatte ja Graf Mercy im Banat bereits die Industrieproduktion angekurbelt – man
denke an die Entstehung der Temeswarer Fabrikstadt –, wo billige
Arbeitskräfte stets willkommen waren.
Das in Temeswar errichtete Zuchthaus war viel zu klein geworden, um alle
Wasserschübler unterzubringen. An eine Erweiterung des örtlichen
Zuchthauses für die ohne verhängte Freiheitsstrafe ins Banat
bzw. nach Temeswar deportierten Wasserschübler, wie Borié sie
gefordert hatte, war nicht zu denken, zumal diese Anstalt für die
Aufnahme örtlicher mit Kriminalstrafen behaftete Delinquenten gedacht
worden war.
Die Lösung für die Wasserschübler: Man ließ sie einfach
frei in der Hoffnung, dass diese Menschen in der Banater Arbeitswelt dem
Lande zur Verfügung stehen werden.
Es lag ja in Boriés Absicht, dem Banat billigste Arbeitskräfte
zuzuführen, denn an Arbeitern und Dienstboten mangelte es allerorts
in dieser unwirtlichen Region, doch auch die Getreideproduktion musste
gefördert werden, und der Verbannungsort sollte zwecks Vorbeugung
der potentiellen Rückkehr dieser unliebsamen Elemente eine von Wien
möglichst weit entfernte Gegend sein. Und dies traf auf das Banat
zu.
Obwohl Boriés Ziel nach Verschickung von überwiegenden Zahlen
an Frauen abgesteckt war, blieb das weibliche Element der Wasserschübe
stets in der Minderheit, wie es aus dem Beispiel des Schubes vom 19. Mai
1768 hervorgeht(18):
Von den 122 Personen waren 1-9 für Temeswar bestimmte „Mannspersonen“,
die „in die Strafe verordnet worden seind“. 61 „Mannspersonen“ waren „lediglich
zum Dienen und Arbeiten in das Banat verordnet“. Andere wurden mit
Weib und Kindern abgeschoben. Nr. 68-72 waren „Weibspersonen“,
die vorerst noch Festungsstrafen zu verbüßen hatten. Nr. 73-122
jedoch solche, die zum „Dienen und Arbeiten“ bestimmt waren.
In Ungarn verließen bereits (eine in Pressburg und vier in Pest)
fünf Personen, für die der Weg zurück nach Wien kein Hindernis
bedeutete, das Schiff.
Eine beträchtliche Zahl der Wasserschüblerinnen waren ungarischer
Herkunft, die sich in Wien umhertrieben: „Es handelt sich vor allem
um Zigeunerinnen aus dem Gebiet des heutigen Burgenlandes. Der eine Schub
enthielt an ungarischen Zigeunern 4 Männer, davon 2 mit Familien,
und 11 einzelne, junge Zigeunerweiber und -mädchen. Herkunftsorte
sind Wieselburg, Prodersdorf [wohl: Podersdorf, Anm. H. D.], Potzneusiedel,
Weiden am See, Gr. Sinzendorf, Ödenburg (heute: Sopron), ungar. Altenburg
[heute: Mosonmagyarovár, Anm. H. D.] und Warasdin. Delikte sind
durchweg: Gefährliches Landstreichen und Betteln. Bei den Nichtzigeunern
kommen hinzu: bei den Delinquenten Diebstahl, Betrug und Ehebruch, bei
den eigentlichen Schubleuten Vergreifung an der Wache, Tabakschwärzen
und besonders Wildschiessen. Bei den Frauen überwiegen natürlich ‚verdächtige
Betretung bei einer Mannsperson’, daneben‚ ungebührliche
Aufführung’(19)“
Bei all diesen Gruppen von Schubleuten fehlte jegliche Voraussetzung, dass
sie sich zu bodenständigen Bevölkerungselementen hätten
entwickeln können.
Dazu trugen in nicht unerheblichem Maß auch die im Banat herrschenden
Lebensbedingungen und die ihnen zuteil gewordene Behandlungsart wesentlich
bei: Schon die Lebensbedingungen kamen einer Todesstrafe nahe (gemeint
ist z. B. der Tod-Not-Brot-Spruch der Kolonisten der drei großen
Schwabenzüge)(20).
Die einzige Möglichkeit zu überleben war die Verdingung als Knecht
oder Magd, denn private Arbeitsmöglichkeiten anderer Art gab es kaum.
Für öffentliche Arbeiten musste sich der Fiskus die Anzahl der
zur Verfügung stehenden Robottage der Untertanen zunutze machen.
Die deutschen Kolonistenbauern beschränkten sich bei den Arbeitskräften
auf ihren eigenen Nachwuchs, und wegen Sprachbarrieren konnten sich die
Schubleute bei der Mehrheit der raizischen und wallachischen Bauern nicht
verdingen. Wer es schaffte, kam als Dienstbote in Temeswar unter, doch
auch hier war der Bedarf bald erschöpft.
Mit den einigermaßen hübschen Mädchen trieben raizische
Unterhändler einen regen Mädchenhandel mit der Türkei. Und
eine verschwindende Zahl sah sich genötigt, im Banat ihr Wiener Gewerbe
auf tiefstem Niveau weiterzuführen, so dass alle diese „Weibspersonen“ bemüht
waren, so schnell wie möglich zurück nach Wien zu gelangen, wo
sie – abermals aufgegriffen – einem neuen Wasserschub zugeteilt
wurden: Das Spiel wiederholte sich oft vier bis fünf Mal, bis sie
schlussendlich in Wien untertauchen konnten.
Es darf nicht unerwähnt bleiben, dass ein Großteil der Schubleute
an der typischen Banat-Krankheit – dem Sumpffieber – zugrunde
ging.
Kaiser Joseph II., der im Gegensatz zu seiner Mutter von Anbeginn ein Wasserschub-Gegner
war, konnte alle mit diesem Unterfangen befassten Staatsmänner mit
vorgelegten Gutachten von der Sinnlosigkeit dieser Vorgangsweise überzeugen,
so dass der Wasserschub letztlich eingestellt wurde; darüber hinaus
ordnete der Kaiser die Zurückführung der Deportierten an und
forderte den Bau eines großen Arbeitshauses in Österreich: Hier
bestanden – anders als im Banat – die wirtschaftlichen und
demographischen Gegebenheiten für die entsprechende Betreuung der
Schubleute(21).
Selbst Borié betrachtete die Argumente des Kaisers als überzeugend,
und Staatskanzler Wenzel Anton Graf Kaunitz war ebenfalls bemüht,
diese Angelegenheit auch bei Maria Theresia durchzuringen, doch die Monarchin – von
Natur aus ein Kämpferin – war zur Aufgabe des Wasserschubs nicht
geneigt –, und in ihrem eigenen Gutachten verteidigte sie diese Aktion: „Wider
die Abschaffung des Schubs hätte vieles zu sagen; man kann selben
aber 2 Jahre suspendieren, um den Effect hievon zu sehen. Ich will glauben,
dass viele Exzessen in der Exekution geschehen. Vielleicht könnten
aber diese abgestellet werden und dannoch die Sache bleiben; allein man
wird das Weitere überlegen können, indessen solle der Schub suspendiert
werden […] Jedoch nicht alle daruntige Leute gleich herauf kommen
lassen: Wien würde sonsten voll von Dieben und das Land von Raubschützen,
folglich wenige Sicherheit seinen, dann der Namen von Banat machte bishero
schon Einhalt. Es verwundert mich nicht, dass keine Polizei in Banat seie,
dann in allen meinen Ländern kenne keine gut.“(22)
Somit scheiterte die Einstellung des Wasserschubs vorerst am Veto der Landesmutter,
doch in dem sich auf diesen beziehenden Passus der Resolution gemäß der
angesprochenen Gutachten wird festgehalten: „Den gewöhnlichen
Wiener Schub habe von nun an bis auf weitere Anordnung abgestellet […]“,
was also lediglich als provisorische Einstellung zu bewerten ist, aus der
jedoch allmählich eine endgültige hervorgeht(23).
Weil aber auch die Protestantendeportationen bis zum Regierungsausklang
Maria Theresias fortgesetzt worden waren, kam es gelegentlich auch zu Deportationsanträgen
für den Wasserschub, die auch bewilligt und mitunter zur Durchführung
gelangten(24).
Im sogenannten Fall der Waldviertler Bauern aus Gföhl(25) geht es
um die Deportation der Bauern ins Banat, weil sie wegen der Art der Robotzumessung
in ungünstiger Zeit (die ihrer Ernteeinbringung) angesetzten Holzfuhren
nach Krems mit der Herrschaft (Grafen Franz Wenzel Sinzendorf) in Streit
gerieten und als Folge die Häfte der Ortsbevölkerung ins Banat
abgeschoben wurde, was einen langen Rechtssstreit verursachte.
Und wenn man bedenkt, dass es sich bei den Bauerndeportationen oft um Menschen
mit beachtlichem Vermögen gehandelt hat, fragt man sich, wem das hinterbliebene
Vermögen wohl zugute gekommen ist.
So wurden z. B. zehn Landwirte aus dem Wienerwald (Gföhl) 1758 nach
Lugosch gebracht, von wo aus sie jedoch die Rückgabe ihres Vermögens
beantragt hatten: Es handelte sich jeweils um Beträge von 500-600
Gulden, also um einen beachtigen Betrag. Im Durchschnitt beliefen sich
die Forderungen um die 200 fl., was für die Bauern des 18. Jahrhunderts
ein nicht unbeträchtlicher Besitz bedeutete(26).
Wer sich gegen die Obrigkeit schuldig gemacht hat, wurde einfach ins Banat
abgeschoben. Auch als Arzt war man vor der Abschiebung nicht gefeit wie
etwa im Falle des Medicus Haan aus Niederösterreich(27).
Anhand dieses Falles kann verdeutlicht werden, wie die Nutznießer
und Befürworter die Fortsetzung der Deportationspolitik ihre Ziele
hartnäckig verfolgt haben und wie aussichtslos die Lage der dem Willen
ihrer Grundherren ausgelieferten österreichischen Bauern war, die – wie
schon die Hauensteiner und die Protestanten – passive Resistenz geleistet
haben, um nicht als Kolonisten ins Banat verpflanzt zu werden.
Auch das Tiroler Gubernium war bestrebt, seine unliebsamen Elemente per
Wasserschub ins Banat zu befördern, was am Widerstand der Wiener Hofkammer
jedoch nicht realisisert wurde(28).
Die Mehrheit der Schubleute, sofern sie überleben konnten, kehrte
früher oder später aus dem Banat in ihre österreichischen
Herkunftsgebiete zurück.
Dass die Aktion „Wasserschub“, historisch gesehen, ein totaler
Misserfolg und für die damalige Bevölkerungsstruktur des Banats
bedeutungslos war, bedarf wohl keiner weiteren Erläuterungen mehr.
Wenn aber dieses Thema von den Historikern scheinbar „fast vollkommen übersehen“(29) wurde,
soll das umfangreiche Dokumentationsmaterial zu diesem Thema Anlass für
weiterführende(30) Forschung liefern.
Durch
die Wasserschub-Politik erlangte das Banat einen schlechten Ruf und galt
damals in Wien als „Verbrecherland“: „Dann der
Namen von Banat machte bishero schon Einhalt“, so versuchte Maria
Theresia ihren Standpunkt bis zuletzt zu verteidigen(31).
Dass das Banat jedoch von Maria Theresia in eine Strafkolonie für
Rebellen, Kriegsgefangene, Dirnen und Schwerverbrecher umgewandelt worden
war, ist, historisch gesehen, falsch, weil weder der Terminus Strafkolonie
jemals gebraucht, noch die politisch-rechtliche Grundlage für das
damalige Kronland Banat geschaffen wurde, und was im Volksmund bzw. umgangssprachlich
gebräuchlich ist/war, ist historisch irrelevant, selbst wenn um die
Mitte des 18. Jahrhunderts das österreichische Spottlied auf die Deportationen
nach Siebenbürgen (Protestanten) und ins Banat im Umlauf war:
//„Königliche Soldaten / fünf Bataillon / Reiter und Kroaten
/ auf euch passen schon, / Was nit will katholisch bleiben, / Werns alls
aus dem Land vertreiben. / Gar auf Temeswar! / Gelt, das fallt euch schwar!//“
Man läge falsch in der Annahme, dass aufgrund der willkürlich
erfolgten Zusammensetzung der Wasserschübe es sich durchwegs und überwiegend
um Verbrecher gehandelt hätte: Das Gegenteil war der Fall: Der Prozentsatz
der tatsächlichen oder vermeintlichen Verbrecher am Gesamtanteil der
Schübe war äußerst gering.
Erläuterungen:
Cod.
Palat. Vindobon. (= Codex Palatinensis Vindobonae) = heute ÖNB
(Österreichische Nationalbibliothek) Wien.
HKA = Österreichisches Staatsarchiv; Finanz- und Hofkammerarchiv Wien.
Ministerialbancohofdeputation (Bancodeputation) = Staatsbank innerhalb
der Hofkammer (= Finanz-ministerium)
Finanz- und HKA, Faszikel 35: Deutsche Ansiedlung.
Reisrelation) = Bericht eines wirtschaftlich nutzbareren Hoheitsrechtes
(in diesem Fall: das BANAT; < Reis = Regalien)
St. R. = Staats-Rats /HHStA/
(1) Wassertheurer, Peter: Kurze Geschichte der deutschen altösterreichischen
Volksgruppen in Südosteuropa. Im Auftrag der deutschsprachigen Heimatvertriebenen
aus dem Sudeten-, Karpaten- und Donauraum -Privatstiftung. 1030 Wien, Steingasse
25. Wien, 2008, S. 33.
(2) Steiner, Stephan: Wien – Temesvar und retour. Der Wasserschub unter
Maria
Theresia. In: Scheutz, Martin; Vlasta Valeš [Hrsg.]: Wien und seine WienerInnen:
ein historischer Streifzug durch Wien über die Jahrhunderte; Festschrift
für Karl Vocelka zum 60. Geburtstag/Martin Scheutz ; Vlasta Valeš (Hrsg.).-Wien
[u. a.], 2008. S. 203-219.; Reiter, Ilse: Temeswarer Wasserschub. In: Reiter,
Ilse: Ausgewiesen, abgeschoben: eine Geschichte des Ausweisungsrechts in Österreich
vom ausgehenden 18. bis ins 20. Jahrhundert. Frankfurt/Main-Wien, 2008. S. 166-169.
(3) Laut Steiner (a. a. O., S. 203) befinden sich im HHStA nur ein Karton mit
Staatsratsakten
und zwei Kartons mit Kopien aus diesem Bestand.
(4) Schünemann, Konrad: „Die Einstellung der theresianischen Impopulation“,
in: Jahrbuch des Wiener Ungarischen Historischen Instituts. Budapest, Band 1,
1931, S. 170 ff.; ders.: Der Wiener oder Temeswarer Wasserschub, in: Jahrbuch
des Wiener Ungarischen Historischen Instituts. Zweiter Jahrgang. Budapest, Band
1, 1932, S. 199-219.; ders.: Bevölkerungspolitik unter Maria Theresia. Band
1. Berlin o. J. [= 1935]. Eine gemeinsame Veröffentlichung des Instituts
zur Erforschung des deutschen Volkstums im Süden und Südosten in München
und des Instituts für ostbayrische Heimatforschung in Passau, unter Nr.
6.; ders.: Zur Bevölkerungspolitik der ungarischen Stände. DUHbl (=
Deutsch-Ungarische Heimatblätter), Jg. 2 (1930), S. 115-120.; ders.: Zur
Beurteilung der Schwabensiedlungen in Ungarn. (Bemerkungen zur Darstellung des
18. Jhs. in Szekfüs Ungarischer Geschichte. (DUHbl = Deutsch-Ungarische
Heimatblätter), Jg. 4 (1932), S. 281-297. [Es bezieht sich auf den Band
6 der Ungarischen Geschichte „Magyar Történer“ von Hóman-Szekfü,
verfasst von Julius Szekfü, Budapest /1931/, 495 Seiten.]; ders.: Technik
und Methoden der theresianischen Besiedlung des Banats. Wien, 1939.
Aus Schünemann: Der Wiener oder Temeswarer Wasserschub, in: Jahrbuch des
Wiener Ungarischen Historischen Instituts. Zweiter Jahrgang. Budapest, Band 1,
1932, S. 199-219, zitierte Bezüge mit der jeweiligen Seitenangabe werden
mit K. Sch. und der Seitenzahlangabe gekennzeichnet.
(5) Vgl. Steiner, Stephan, a. a. O., S. 203.
(6) Jordan, Sonja: Die kaiserliche Wirtschaftspolitik im Banat im 18. Jahrhundert.
München, 1967, S. 86.
(7) Cod. Palat.Vindobon. [Staatsratsakten ÖNB] Wien, Nr. 8653. K. Sch. 201.
(8) Cod. Palat.Vindobon. [Staatsratsakten ÖNB] Wien, Nr. 8653. K. Sch. 201.
(9) Vgl. Reisrelation Josephs II. von 1768 = Spezifikation, wie viel Personen
seither
10 Jahren, nämlichen ab anno 1758 bis inclusive 1767 mittels des Wienerischen
Wassertransports allhier zu Temeswar eingetroffen sind, ausgefertigt vom k k
Banatischen Landgericht. 14. Mai 1768, und aus den Angaben Boriés in seinem
Votum St. R. 2539/1762. K. Sch. 202.
(10) Vgl. Konrad Schünemann: „Die Einstellung der theresianischen
Impopulation“,
in: Jahrbuch des Wiener Ungarischen Historischen Instituts. Band 1, 1931, S.
170 ff.
(11) HHStA (ÖStA) Wien, St. R. 3800/1762. K. Sch. 204.
(12) Vgl. HHStA (ÖStA) Wien, St. R. 3800/1762. K. Sch. 204.
(13) Vgl. HHStA (ÖStA) Wien, St. R. 1352/63. K. Sch. 203.
(14) HHStA (ÖStA) Wien, St. R. 1352/63. K. Sch. 205.
(15) Vgl. HKA, Banater Akten No 35, Resolution auf den Bancovortrag vom 17. April
1763. K. Sch. 205.
(16) Vgl. HKA, No. 32, 1764, Nr. 35. K. Sch. 206.
(17) Vgl. HHStA (ÖStA) Wien, St. R. 2539/1762. K. Sch. 206.
(18) Vgl. Beilage H der kaiserlichen Reisrelation vom 19.5.1768. K. Sch. 211.
(19) Beilage H der kaiserlichen Reisrelation vom 19.5.1768. K. Sch. 211.
(20) Auf die große Sterblichkeitsrate der deutschen Kolonisten während
der drei Schwabenzüge ( I. 1722-1726; II. 1763-1772, III.1783-1787) nehmen
folgende Verse Bezug: „Der erste hat den Tod, / der zweite hat die Not,
/ der Dritte erst das Brot./“ Vgl. Bellér, Béla: Kurze Geschichte
der Deutschen in Ungarn, Teil I (bis 1919), Budapest 1986, S. 83.
(21) Vgl. HHStA (ÖStA) Wien, St. R. 4218/1770. K. Sch. 215.
(22) HHStA (ÖStA) Wien, St. R. 4218/1770. K. Sch. 215.
(23) HHStA (ÖStA) Wien, St. R. 4218/1770. Ebenda.
(24) HHStA (ÖStA) Wien, Vgl. St. R. 4218/1770. Ebenda.
(25) Siehe dazu Rauscher, Franz, Die Bauernrevolte im Gföhlerwald anno 1769.
In: Das Waldviertel NF 5, 1956, S. 41-64; Schwarz, Karl, Bauernunruhen im Gföhlerwald
(18. Jahrhundert), in: Enzinger, Walter (Hrsg): Heimatbuch Jaidhof, Von der Herrschaft
zur Gemeinde. Gföhl , 1992. S. 143-152.
(26) Vgl. HKA, Banater Akten No 35, 31. Okt.1759. K. Sch. 209.
(27) Vgl. Schünemann, Konrad: Der Wiener oder Temeswarer Wasserschub, in:
Jahrbuch des Wiener Ungarischen Historischen Instituts. Zweiter Jahrgang. Budapest,
Band
1, 1932, S. 216.
(28) Schünemann, Konrad: Österreichs Bevölkerungspolitik unter
Maria
Theresia. Band 1. Berlin o. J. [= 1935]. Eine gemeinsame Veröffentlichung
des Instituts zur Erforschung des deutschen Volkstums im Süden und Südosten
in München und des Instituts für ostbayrische Heimatforschung in Passau,
unter Nr. 6., S. 80 f.
(29) Steiner, Stephan, a. a. O. S. 218.
(30) Steiner, Stephan: „Das umfangreiche Dokumentationsmaterial zum Wasserschub,
das sich im Hofkammerarchiv befindet (…) wird die Grundlage für ein
ausführliches Kapitel in der von mir geplanten <Geschichte der Deportation
im Habsburgerreich der Frühen Neuzeit> bilden.“ a. a. O. S. 203-204.
(31) HKA, 1765, Nr. 44. Ebenda.
(32) Zitiert nach Beheim-Schwarzbach: Hohenzollernsche Kolonisationen. Leipzig,
1874,
S. 337.
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