Die Dreiteilung des Banats


Elisabeth Packi

Österreich-Ungarn, auch als k. u. k. Doppelmonarchie oder Donaumonarchie bezeichnet, war ein Vielvölkerstaat in Mittel- und Südosteuropa, der nach dem Umbau des Kaisertums Österreich zu einer Doppelmonarchie auf der Grundlage des Österreichisch-Ungarischen Ausgleiches vom 8. Juni 1867 bis zum 31. Oktober 1918 bestand.

Die Österreichisch-Ungarische Monarchie setzte sich aus zwei Staaten zusammen: aus Österreich und den Ländern der heiligen ungarischen Stephanskrone. Hinzu kam 1878 das gemeinsam verwaltete Bosnien und Herzegowina. Die verfassungsrechtlichen Ausgleichsvereinbarungen sicherten im Sinne einer Realunion die Gleichberechtigung der beiden (Teil-)Staaten im Verhältnis zueinander. Gemeinsames Staatsoberhaupt war der Kaiser von Österreich und Apostolische König von Ungarn aus dem Haus Habsburg-Lothringen. Von 1867 bis 1916 herrschte Franz Joseph I., danach bis 1918 sein Großneffe Karl I./IV.

Mit einer Fläche von 676.615 km² war Österreich-Ungarn, nach Russland, flächenmäßig der zweitgrößte (ab 1905) und mit 52,8 Millionen Menschen (1914), nach Russland und dem Deutschen Reich, bevölkerungsmäßig der drittgrößte Staat Europas. Sein Staatsgebiet umfasste die heutigen Staaten Österreich, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Teile des heutigen Rumäniens, Montenegros, Polens, der Ukraine, Italiens, und Serbiens.

Die Pariser Friedenskonferenz fand vom 18. Januar 1919 bis zum 21. Januar 1920 statt. Sie hatte das Ziel, nach dem Ende des Ersten Weltkriegs die Friedensbedingungen festzulegen. Die Kriegsbeteiligten hatten bereits am 3. November mit Österreich-Ungarn und am 11. November 1918 mit dem Deutschen Reich jeweils einen Waffenstillstand geschlossen.

Pariser Vorortverträge ist ein gemeinsamer Oberbegriff für die Friedensverträge der Alliierten Siegermächte des Ersten Weltkrieges mit den unterlegenen Mittelmächten. Die Verträge wurden in der Folge der Pariser Friedenskonferenz 1919 ausgehandelt. Sie beendeten damit formal den Ersten Weltkrieg. Die Bezeichnung Pariser Vorortverträge rührt von dem Umstand her, dass jeder der Verträge in einem anderen Vorort von Paris unterschrieben wurde. Die Verträge enthalten Bestimmungen über Gebietsverschiebungen und Reparationszahlungen sowie die Satzungen der Gründung des Völkerbunds und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

Die einzelnen Verträge sind:

• Vertrag von Versailles mit dem Deutschen Reich, unterzeichnet am 28. Juni 1919
• Vertrag von Saint-Germain-en-Laye mit Österreich, unterzeichnet am 10. September 1919
• Vertrag von Neuilly-sur-Seine mit Bulgarien, unterzeichnet am 27. November 1919
• Vertrag von Trianon mit Ungarn, unterzeichnet am 4. Juni 1920
• Vertrag von Sèvres mit der Türkei, unterzeichnet am 10. August 1920

Der Friedensvertrag von Trianon, einer der Pariser Vorortverträge, die den Ersten Weltkrieg formal beendeten, bestimmte 1920 die Aufteilung des Königreichs Ungarn – bis 1918 Teil Österreich-Ungarns – nach dem für die Doppelmonarchie verlorenen Krieg. Ungarn verlor damit nun auch völkerrechtlich verbindlich zwei Drittel des altungarischen Territoriums.

Tschechen und Slowaken riefen bereits am 28. Oktober 1918 die Tschechoslowakische Republik aus.
Kroatien wurde am 30. Oktober 1918 Teil des Königreichs Jugoslawien.

Die Rumänen Siebenbürgens sprachen sich am 1. Dezember 1918 in den Karlsburger Beschlüssen (Alba Iulia) für die Vereinigung mit Rumänien aus.

Die Volksversammlungen der Siebenbürger Sachsen und der Banater Schwaben entschieden sich im Jahr 1919 ebenfalls für die Vereinigung ihrer Gebiete mit Rumänien. In den Karlsburger Beschlüssen haben die Rumänen den Magyaren und den Deutschen als Minderheiten weitgehende Gleichberechtigung zugesichert, dies aber später nicht eingehalten.

Die Fakten waren also zum größten Teil längst geschaffen, als Ungarn Ende 1919, nach den Verhandlungen mit Österreich, nach Paris eingeladen wurde. Die ungarische Delegation fand in Paris außerdem ungünstige Voraussetzungen vor, da der mit Österreich abgeschlossene Vertrag von St. Germain bereits maßgebliche Entscheidungen im Grenzkonflikt getroffen hatte. Ungarn forderte erfolglos eine Revision und eine Volksabstimmung über die abzutretenden Gebiete. Schließlich unterzeichnete Ungarn am 4. Juni 1920 den Friedensvertrag im Versailler Palais Grand Trianon. Der Vertrag bestätigte zumeist nur die faktisch bereits bestehende Situation.

Durch den Vertrag von Trianon wurde die Abtretung von zwei Dritteln des ungarischen Staatsgebiets besiegelt sowie die Trennung von etwa 3,2 Millionen Ungarn vom Mutterland; die Hälfte davon lebte in Rumänien. Desgleichen hat sich als Folge des Vertrags von Trianon und der Karlsburger Beschlüsse das Staatsgebiet Rumäniens verdoppelt. Die Karlsburger Beschlüsse versprachen u.a. „Die volle nationale Freiheit für alle mitbewohnenden Völker. Jedes Volk wird den Unterricht, die Verwaltung und die Rechtspflege in seiner eigenen Sprache durch Personen aus seiner Mitte erhalten, und jedes Volk wird das Recht der Vertretung in den gesetzgebenden Körperschaften und in der Regierung im Verhältnis der Zahl seiner Volksangehörigen haben.“

Der Vertrag von Trianon von 1920 besiegelte das Ende der Donaumonarchie. Infolge dessen ging der größte Teil des Banats an Rumänien.

Im Ersten Weltkrieg blieb Temeswar von Kampfhandlungen weitgehend verschont, war dann aber Ziel der Auseinandersetzungen zwischen dem Königreich Serbien und Rumänien, denen die Alliierten jeweils das gesamte Banat vertraglich zugesichert hatten. Am 14. November 1918 besetzten serbische Truppen die Stadt; am 3. August 1919 wurden diese von rumänischen Truppen vertrieben. Die Teilung des Banats wurde am 4. Juni 1920 im Friedensvertrag von Trianon besiegelt und sprach die Stadt Rumänien zu.

In den politischen und militärischen Führungszirkeln der kriegsführenden Länder während des Ersten Weltkrieges herrschte die Meinung vor, dass der Eintritt kleinerer Staaten das Kampfgeschehen maßgeblich beeinflussen könne. Die Entente versuchte deshalb schon geraume Zeit, das rumänische Königreich auf seine Seite zu ziehen. Der 1877 unabhängig gewordene Nationalstaat befand sich in einem ethnischen Konflikt mit Österreich-Ungarn. Zu den Kriegszielen Rumäniens zählte die Annexion Siebenbürgens, der Bukowina und des Banats.

In einem Vertrag mit den Alliierten ließ sich Rumänien daher diese Gebiete zusichern und erklärte Österreich-Ungarn am 27. August 1916 den Krieg.

Am 7. September 1916 wurde in Temeswar und im gesamten Banat der Ausnahmezustand ausgerufen. Im Herbst des Jahres 1918 nach dem Zusammenbruch Österreich-Ungarns brachen in Temeswar Unruhen und Straßenproteste aus. Die Demonstranten zerstören am 26. Oktober 1918 die Statue des Generals Anton Scudier im Zentralpark, das Coronini Denkmal, ehemaliger österreichischer General und am 27. Oktober zerstörten sie das Friedensdenkmal vor dem Rathaus der Stadt.

Sonntag, der 3. August 1919, um 8 Uhr morgens fielen die rumänischen Truppen unter der Befehlsführung von Oberleutnant Economu in Temeswar ein. Die Truppen wurden von Menschenmassen empfangen, von dem Präfekten Dr. Aurel Cosma angeführt. Am 10. August 1919 wurde in Temeswar eine große Vollversammlung der gesamten Banater organisiert. Die 40.000 Teilnehmer stimmten für die Vereinigung mit Rumänien.

Speziell waren die Geschehnisse in Hatzfeld. Am Ende des Ersten Weltkrieges 1918 wurde Hatzfeld von Serbien besetzt und erhielt den Namen Žombolj. Die offizielle Angliederung an das Königreich Jugoslawien erfolgte durch den Vertrag von Trianon (1920). Mit der Belgrader Konvention vom 24.November 1923 erfolgte eine Grenzbereinigung durch den Austausch einiger Gemeinden. Modosch und Parjan kam zu Jugoslawien. Hatzfeld mit einer 75-prozentigen deutschen Mehrheit ging an Rumänien, ebenso Großscham (rumänisch Jamu Mare), Tschene (Cenei) und Neuburg (Uivar). Unter rumänischer Verwaltung erfolgte 1924 eine weitere Namensänderung in Jimbolia.

Am 4. Juni 1920 wurde das Banat infolge des Friedensvertrags von Trianon offiziell dreigeteilt. Gemäß dem Vertrag von Trianon fielen 18.945 km² an Rumänien (die Kreise Temesch, Arad und Karasch-Severin, sowie ein Teil der Kreise Hunedoara und Mehedinti), 9.307 km² an das Königreich Jugoslawien (die Vojvodina und Zentralserbien) und 217 km² verblieben bei Ungarn (Komitat Csongrád). Das rumänische Banat besteht im Westen aus einem Teil des Pannonischen Flachlandes („die Heide“), im nordöstlichen Teil aus Hügelland („die Hecke“) und im Südosten aus den westlichen Ausläufern der Südkarpaten („das Banater Bergland“). Wirtschaftliches und kulturelles Zentrum ist die Großstadt Temeswar/Timisoara. Mitten durch das Banat fließt die Temesch. Sie hat der Metropole des Banats, Temeswar, ihren Namen gegeben.

Literatur:

- Wikipedia: Österreich-Ungarn, Pariser Friedenskonferenz, Pariser Vorortverträge, Vertrag von Trianon, Temeswar

- Karlsburger Beschlusse: Das Schulrecht der deutschen Minderheiten in Europa

- Kulturraum Banat: Geschichte des Banats

Home: www.kulturraum-banat.de